AGB
A. Linnepe GmbH, 58256 Ennepetal
I. Allgemeines
1.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese
gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit
mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns – auch ohne
ausdrücklichen Widerspruch – nicht.
2. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1.
Die Angebote des Verkäufers – insbesondere in seinem Prospekt – sind
freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten
sind – unbeschadet der übernommenen Maßgarantie – nur verbindlich, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und in der
Auftragsbestätigung ihren Niederschlag gefunden haben.
III. Liefer- und Leistungszeit
1.
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart wurde.
2. Der Verkäufer ist zu Teillieferung und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
3. In Auftragsbestätigungen genannte Termine gelten mit einer Abweichung von rund 10 Arbeitstagen als eingehalten
IV. Gefahrenübergang
Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne
Verschulden des Käufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dies gilt auch wenn der
Verkäufer den Transport beauftragt hat.
V. Qualität
Unsere Produkte sind nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gefertigt.
VI. Gewährleistung
1.
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss
sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers – insbesondere unter
Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers – Ersatz oder bessert nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der
Lieferung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers
nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3.
Dem Verkäufer sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen.
Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem
Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
befinden, kostenfrei an den Verkäufer zu schicken. Ein Verstoß gegen die
vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistung gegenüber
dem Verkäufer aus.
4. Schlägt die Nachbesserung oder die
Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
5. Die Gewährleistung gilt nicht
für Verschleiß- und Gebrauchteile, die unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung geliefert werden.
6.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Verkäufers abtretbar.
Die vorstehenden
Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Waren und
Leistungen des Verkäufers und schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
VII. Eigentumsvorbehalt
1.
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne
Verpflichtungen für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers
durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das
(Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig
(Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das
(Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer
(Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in
Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einen sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer
ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen
Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf
Aufforderungen des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung
offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
3.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
4.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere
Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf
Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegeben falls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer
liegt – soweit nicht Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt
vom Vertrage.
VIII. Zahlung
1. Soweit nicht anders
vereinbart erfolgt die Zahlung durch Lieferung per Vorkasse oder im
Lastschriftverfahren durch Bankeinzug. Der Verkäufer ist berechtigt,
trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt die Zahlung auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
2.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den
Betrag verfügen kann. Im Falle der Lastschrift oder von Schecks gilt die
Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Verkäufer endgültig
gutgeschrieben ist.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so
ist der Verkäufer berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in
Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrent Kredite, mindestens jedoch in Höhe von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
4. Der Käufer
ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
IX. Preise
1.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten
Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert
berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders genannt ausschließlich Verpackung, unfrei ab Werk zzgl. Mwst.
3.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder
tatsächlichen Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit
der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
X. Konstruktionsänderungen
Der
Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen
vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch
an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Kunden mit
Rahmenverträgen können um vorherige Mitteilung der Änderung anfragen.
XI. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
XII. Rücksendung
Rücksendungen
gelieferter Teile dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem
Verkäufer und gegen Übernahme der Frachtkosten sowie gegen Bezahlung
einer Unkostenpauschale (für Einlagerung u.a.) in Höhe von 15% des
Kaufpreises erfolgen. Zurückgesandte Ware kann vom Verkäufer nur in
Originalverpackung und einwandfreiem Zustand akzeptiert werden.
Unberechtigte
Rücksendung, Rücksendungen mit nicht vollständigem Angaben, sowie
Rücksendungen wegen nicht eingelöster Nachnahme verpflichten den Käufer
zur Übernahme der dem Verkäufer entstandenen Versandkosten.
Teile
und Sonderanfertigung, die speziell für den Käufer bestellt bzw.
angefertigt wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
XIII. Gewichte und Emissionsklassen
Durch
die Montage von Zubehör und Komponenten an einem Fahrzeug, wird die
Masse des Fahrzeuges im fahrbereiten Zustand erhöht. Unter Umständen
kann dies zu einer Einstufung in eine neue Emissionsklasse führen.
Es
liegt alleine in der Verantwortung des Käufers, den Fahrzeughalter
darüber zu informieren, dass er die korrekten Gewichte an die
zuständigen Stellen melden muss.
Darüber hinaus ist der
Käufer, der Fahrzeughalter und der Fahrzeugführer jeweils alleine für
die Einhaltung der maximalen Gewichte lt. Fahrzeugpapieren
verantwortlich.
Der Verkäufer übernimmt keine
Verantwortung für eine eventuelle Überladung, eine falsche
Emissionsklassen Einstufung, den Verlust der Zulassungsmöglichkeit oder
eine zu geringe Zulademöglichkeit.
XIV. Anwendbares Recht
1. Für diese
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlich Schwelm Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden
Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
Stand 01/2022